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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Malerarbeiten
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Maler-, Renovations-, Beschichtungs- und damit zusammenhängende Arbeiten der Maler Wirz Lemmke GmbH (nachfolgend «Unternehmen»).

Die AGB werden dem Kunden zusammen mit der Offerte bzw. vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und bilden zusammen mit der angenommenen Offerte, dem Werkvertrag sowie allfälligen schriftlichen Zusatzvereinbarungen die vertragliche Grundlage.

Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere die Bestimmungen über den Werkvertrag.
 

2. Offerte und Leistungsumfang

Massgebend für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist die vom Kunden angenommene Offerte bzw. der schriftliche Werkvertrag.

Offerten beruhen auf den bei der Besichtigung oder aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erkennbaren Verhältnissen. Nicht erkennbare oder erst während der Ausführung feststellbare Umstände, welche zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, sind in der Offerte nicht enthalten.

Solche Zusatzarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit vorgängig angezeigt und nach Aufwand oder aufgrund einer separaten Vereinbarung verrechnet.

Insbesondere können zusätzliche Kosten entstehen bei:

  • nicht erkennbaren Schäden oder Mängeln des Untergrundes;

  • zusätzlichem Spachtel-, Schleif- oder Grundieraufwand;

  • Feuchtigkeits-, Schimmel-, Nikotin- oder sonstigen Verunreinigungen;

  • unerwarteten Untergrundbeschaffenheiten;

  • zusätzlichen Schutz-, Abdeck- oder Demontagearbeiten;

  • Änderungen oder zusätzlichen Wünschen des Kunden nach Auftragserteilung.
     

3. Ausführung der Arbeiten

Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten sorgfältig und fachgerecht nach dem anerkannten Stand der Technik auszuführen.

Dabei werden, soweit für die jeweilige Leistung relevant, die einschlägigen technischen Normen, Fachregeln, Empfehlungen und Merkblätter des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes (SMGV) berücksichtigt.

Farbtonabweichungen können je nach Untergrund, Beleuchtung, Material, Alter und Verarbeitung entstehen. Bei Nachbestellungen kann aufgrund von Produktionschargen und Alterungsprozessen keine absolute Farbgleichheit garantiert werden.

Bei Renovationsarbeiten kann das Unternehmen nur für die von ihm ausgeführten Leistungen und die von ihm beeinflussbaren Umstände einstehen. Für bereits bestehende Schäden, Mängel oder ungeeignete Untergründe haftet das Unternehmen nicht, sofern diese nicht durch das Unternehmen verursacht wurden.
 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeiten zum vorgesehenen Zeitpunkt ausgeführt werden können.

Insbesondere hat der Kunde:

  • den Zugang zu den Räumlichkeiten und Arbeitsflächen sicherzustellen;

  • dem Unternehmen relevante Informationen über den Zustand des Untergrundes und bekannte Schäden mitzuteilen;

  • persönliche Gegenstände und empfindliche Gegenstände soweit möglich zu entfernen;

  • sicherzustellen, dass vereinbarte Vorarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden;

  • notwendige Strom- und Wasseranschlüsse, soweit vereinbart und erforderlich, zur Verfügung zu stellen.

Ergeben sich aufgrund fehlender Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwendungen, können diese dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.
 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der vom Kunden angenommenen Offerte bzw. dem Werkvertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Akontorechnungen zulässig, insbesondere bei grösseren oder länger dauernden Aufträgen.

Die Schlussrechnung ist nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei Regiearbeiten gelten die in der Offerte oder im Werkvertrag vereinbarten Stunden-, Material- und Zuschlagssätze.

Zusätzliche Arbeiten und Leistungen, welche aufgrund nachträglich erteilter Kundenwünsche oder nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich werden, werden zusätzlich verrechnet.

Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen nach vorgängiger Mahnung berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.
 

6. Prüfung und Abnahme der Arbeiten

Der Kunde ist verpflichtet, die ausgeführten Arbeiten nach deren Fertigstellung bzw. nach Möglichkeit unmittelbar nach Abschluss zu prüfen.

Erkennbare Mängel sind dem Unternehmen möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Prüfungs- und Rügefristen, mitzuteilen.

Die Mängelanzeige soll möglichst konkret erfolgen und den beanstandeten Bereich sowie die Art des Mangels beschreiben. Die Parteien können zur Dokumentation Fotos oder ein schriftliches Mängelprotokoll erstellen.

Erkennbare Mängel, die bei der Prüfung ohne weiteres festgestellt werden können und nicht rechtzeitig gerügt werden, können nach den gesetzlichen Bestimmungen als genehmigt gelten.

Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben vorbehalten.
 

7. Nachbesserung und Mängelrechte

Liegt ein vom Unternehmen zu verantwortender Mangel vor, wird dem Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, diesen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, soweit dies gesetzlich zulässig und für die Behebung des Mangels geeignet ist.

Art und Umfang der Nachbesserung werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten Umstände des Einzelfalls festgelegt.

Weitergehende Mängelrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Kein vom Unternehmen zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn Beanstandungen auf normale Alterungs-, Verschleiss- oder Abbauprozesse, ungeeignete Untergründe, unsachgemässe Behandlung, mangelnden Unterhalt oder äussere Einwirkungen zurückzuführen sind.
 

8. Unterhalt und Alterung von Beschichtungen

Der Kunde ist für den ordnungsgemässen Unterhalt und die Instandhaltung der ausgeführten Beschichtungen verantwortlich.

Sämtliche Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Je nach Standort, Witterung, Beanspruchung, Untergrund und verwendetem Produkt können insbesondere Kreidung, Farbtonveränderungen, Verschmutzungen sowie Bewuchs durch Algen, Pilze oder andere Mikroorganismen auftreten.

Für solche natürlichen oder nutzungsbedingten Veränderungen besteht keine Gewährleistung, soweit sie nicht auf einen vom Unternehmen zu verantwortenden Mangel zurückzuführen sind.

Der Kunde hat den Zustand der Beschichtungen regelmässig zu kontrollieren und erforderliche Unterhalts- oder Instandhaltungsmassnahmen rechtzeitig vorzunehmen bzw. durch Fachpersonen vornehmen zu lassen.

Soweit vorhanden, sind die Angaben der vom Unternehmen abgegebenen Pflege- und Instandhaltungsanleitung zu beachten.
 

9. Haftung

Das Unternehmen haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung des Unternehmens für direkte Schäden auf die Höhe der für die betreffende Leistung vereinbarten Vergütung beschränkt.

Die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Keine Haftungsbeschränkung gilt, soweit eine solche gesetzlich unzulässig ist. Insbesondere bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit vorbehalten.

Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch vom Kunden bereitgestellte Materialien, ungeeignete Untergründe, unsachgemässe Nutzung, fehlenden Unterhalt oder andere Umstände verursacht werden, welche ausserhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens liegen.
 

10. Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen, insbesondere Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Untergrundprobleme oder fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Ausführungstermins.

Das Unternehmen informiert den Kunden nach Möglichkeit über wesentliche Verzögerungen.
 

11. Eigentum und Material

Vom Unternehmen gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Forderungen im Eigentum des Unternehmens, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien übernimmt das Unternehmen grundsätzlich keine Gewährleistung für deren Eignung, Qualität oder Kompatibilität, sofern es diese nicht selbst ausgewählt oder ausdrücklich empfohlen hat.
 

12. Referenzfotos und Veröffentlichung

Das Unternehmen ist berechtigt, die von ihm ausgeführten Arbeiten zu fotografischen Dokumentations- und Referenzzwecken zu fotografieren.

Die Veröffentlichung von Fotos auf der Website des Unternehmens, in sozialen Medien, insbesondere Facebook, sowie in sonstigen Werbe- und Referenzmedien erfolgt grundsätzlich nur, wenn dadurch keine Personen identifizierbar sind und keine schützenswerten Interessen des Kunden oder Dritter verletzt werden.

Auf Wunsch des Kunden werden erkennbare persönliche Gegenstände, Namen, Adressen und andere identifizierende Merkmale nach Möglichkeit vor einer Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht.

Sind auf den Fotos Personen erkennbar, erfolgt eine Veröffentlichung grundsätzlich nur mit der erforderlichen Einwilligung der betroffenen Personen.

Der Kunde kann einer vorgesehenen Veröffentlichung eines Fotos seines Objekts vor dessen Veröffentlichung widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist an das Unternehmen zu richten.

Eine einmal erteilte Einwilligung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden.
 

13. Datenschutz

Das Unternehmen bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

Personendaten werden insbesondere zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation mit dem Kunden, zur Rechnungsstellung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie – soweit zulässig – zu Dokumentations- und Marketingzwecken bearbeitet.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Unternehmens.
 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.
 

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Unternehmen und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und – soweit gesetzlich zulässig – des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Soweit gesetzlich zulässig, wird als zusätzlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens vereinbart.
 

16. Inkrafttreten

Diese AGB treten am [Datum] in Kraft und gelten für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
 

maler wirz lemmke gmbh
Aabachstrasse 3
5703 Seon
Tel. 062 775 35 02

Mobile: 079 939 35 02
Mail: info@wirzmaler.ch
 

Stand: Oktober 2026

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